Schutz und Förderung der Steinkrebsvorkommen im Gebiet der Natura 2000-Station "Grabfeld"

Laufzeit

1. November 2020 - 31. Oktober 2022

ProjektGegenstand

Der Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) ist „vom Aussterben bedroht“ (Rote Liste Thüringen: Stufe I) und zählt zu den prioritären „Arten von gemeinschaftlichem Interesse“ (Anhang II der FFH-Richtlinie), für deren Erhalt besondere Schutzgebiete auszuweisen sind.

 

Infolge des Gewässerausbaus, der Gewässerverschmutzung sowie der großflächigen Flächenmeliorationen wurde die Funktionsfähigkeit der Fließgewässerökosysteme stark beeinträchtigt und stellenweise vollständig zerstört, wodurch viele Steinkrebspopulationen verdrängt bzw. ausgemerzt wurden. Fließgewässertypische Strukturen, auf die der Krebs angewiesen ist, sind dadurch nur noch partiell vorhanden. Eine weitere Gefährdung des Steinkrebses geht von der aus Amerika eingeschleppten „Krebspest“ (Pilzerkrankung) aus, die bspw. von den nordamerikanischen Arten „Kamberkrebs“ und „Signalkrebs“ übertragen wird.

Projektziel

Ziel des Projektes ist es, die vorhandenen Steinkrebspopulationen in der Helling und im Laubach zu stärken sowie eine Ausbreitung bachab- und bachaufwärts zu fördern. Die im Projektgebiet liegenden Gewässerabschnitte sollen ökologisch aufgewertet werden, um sie als Habitat bzw. Rückzugsraum für den Steinkrebs zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen weitere potentielle Krebsgewässer im FFH-Gebiet 117 „Gleichberge“ und im Randbereich eines Teils des FFH-Gebietes 219 „Wälder im Grabfeld“ auf Vorkommen erkundet werden.

Maßnahmen

Vorbetrachtung Helling und Laubach (ab November 2020)

  • Vermessung Querprofile (Erfassung Ausbauzustand und Sohlstufen), Längsprofile (Feststellung aktueller Gefälleverhältnisse)
  • Recherchen zu Ausbauakten, Altkataster

Maßnahmenplanung (ab Januar 2021) und Umsetzung (ab September 2021) an der Helling zur Verbesserung des Lebensraumes

  • Kartierung von Steinkrebsen in den Abschnitten der Helling
  • Umsiedlung von Steinkrebsen vor der Baumaßnahme durch externen Biologen
  • Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit und natürlichen Gefälleverhältnisse durch Rück- bzw. Umbau von drei Sohlstufen (genehmigungspflichtig gemäß § 79 ThürWG).
  • Schaffung naturnaher Sohl- und Uferstrukturen zur Habitatverbesserung (Helling und Laubach)

Maßnahmenplanung (ab Januar 2021) und Umsetzung (ab September 2021) am Laubach zur Verbesserung des Lebensraumes

  • Umsiedlung von Steinkrebsen vor der Baumaßnahme durch externen Biologen
  • Schaffung naturnaher Sohl- und Uferstrukturen zur Habitatverbesserung

Erkundung potentieller Krebsgewässer

Hier investieren Europa und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.