Wolf

Was tun bei NutztierSchäden?

Nutztierschäden melden Sie bitte innerhalb von 24 Stunden über das Wolf-Luchs-Telefon: 0361 573 941 941 im Referat 44 (Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs) des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Ziel der Schadensbegutachtung ist es, festzustellen, ob sich der Schaden auf einen Wolf oder Luchs zurückführen lässt. Das bei der Schadensbegutachtung erstellte Protokoll bildet die Grundlage für eine mögliche Entschädigung.

 

Ziel der Rissbegutachtung ist es den Schadensverursacher herauszufinden. Das bei der Rissbegutachtung erstellte Protokoll bildet die Grundlage für eine mögliche Billigkeitsleistung. Bei der Rissbegutachtung versucht der / die RissgutachterIn auf Spuren für typisches Tötungs- bzw. Fressverhalten des Wolfes zu achten.

 

Bei Wildtierrissen können keine Anträge gestellt werden. Dennoch ist auch die Meldung gerissener Wildtiere von großer Wichtigkeit.

Förderanträge und Präventionsmaßnahmen/ Schadensregulierung

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Abteilung Naturschutz

Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung

Harry-Graf-Kessler-Straße 1

99423 Weimar

 

Konkreter Ansprechpartner ist:

Herr Jens Hermann

Tel: 0361 57 3321-33

E-Mail: jens.hermann@tlubn.thueringen.de

Formulare und Hinweise zur Antragstellung

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Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf / Luchs
2019-11-19_nichtamtl.-Lesefass._AEnderun
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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf (Förderrichtlinie Wolf / Luchs 1.1 Prävention)
Antrag_Wolf_Praevention_RiLi_WolfLuchs_0
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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch Wolf oder Luchs (Förderrichtlinie Wolf / Luchs 1.1 Schaden)
Antrag_Wolf_Schaden_RiLi_WolfLuchs_20.01
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Nachweis über die Tauglichkeit als Herdenschutzhund
Erklaerung_Herdenschutzhund_Rili_Wolf-Lu
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Deminimis-Erklärung zur Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf oder Luchs (Förderrichtlinie Wolf / Luchs)
De-minimis-Erklaerung_Anlage-1_Rili_Wolf
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Erläuterungen zur Deminimis-Erklärung zur Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung o. Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf oder Luchs (Förder-RL Wolf / Luchs)
Erlaeuterungen_De-minimis_Rili_Wolf-Luch
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Managementplan Wolf Thüringen

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managementplan_wolf.pdf
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