Wolf

Was tun bei NutztierSchäden?

Nutztierschäden melden Sie bitte innerhalb von 24 Stunden über das Wolf-Luchs-Telefon: 0361 573 941 941 im Referat 44 (Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs) des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Ziel der Schadensbegutachtung ist es, festzustellen, ob sich der Schaden auf einen Wolf oder Luchs zurückführen lässt. Das bei der Schadensbegutachtung erstellte Protokoll bildet die Grundlage für eine mögliche Entschädigung.

 

Ziel der Rissbegutachtung ist es den Schadensverursacher herauszufinden. Das bei der Rissbegutachtung erstellte Protokoll bildet die Grundlage für eine mögliche Billigkeitsleistung. Bei der Rissbegutachtung versucht der / die RissgutachterIn auf Spuren für typisches Tötungs- bzw. Fressverhalten des Wolfes zu achten.

 

Bei Wildtierrissen können keine Anträge gestellt werden. Dennoch ist auch die Meldung gerissener Wildtiere von großer Wichtigkeit.