NATURA 2000 ist ein kohärentes Netz von Schutzgebieten, welches sich über die gesamte EU erstrecken soll. Die gefährdeten, wildlebenden und heimischen Pflanzen- und Tierarten und deren Lebensräume sollen länderübergreifend erhalten, verbessert und vernetzt werden.
Die Grundlage bilden zwei Richtlinien:
Alle Mitgliedsländer sind dazu verpflichtet einen prozentualen Anteil ihrer Landesfläche an die Europäische Kommission zu melden und diese mit einem besonderen Schutzstatus zu belegen. Generell gilt für alle FFH-Gebiete ein Grundschutz in Form eines Verschlechterungsverbotes hinsichtlich der Erhaltungsziele gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG. Wie die Umsetzung und Überprüfung des Verschlechterungsverbotes für die gemeldeten FFH-Flächen gestaltet werden soll, ist den Bundesländern überlassen.
In Thüringen wurden die Richtlinien durch die „Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs., 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft“ (Thüringer NATURA 2000-Erhaltungsziele-Verordnung ThürNEzVO vom 29.05.2008) umgesetzt.
Thüringen hat trotz eher geringer Fläche eine sehr vielgestaltige Landschaft zu bieten. Klimatische, geologische, geomorphologische und pedografische Unterschiede der verschiedenen Naturräume ließen eine reiche Naturraumausstattung entstehen, aus der durch Jahrtausende andauernder Nutzung die für Thüringen typischen Natur- und Kulturlandschaften entstanden. Der Abwechslungsreichtum und die Vielfalt machen Thüringen zu einem der artenreichsten Bundesländer Deutschlands (Schneemann 2014).
In Thüringen sind zurzeit (Stand Juni 2014) 2400 Pflanzenarten, 750 Flechten und 500 Pflanzengesellschaften bekannt (Fritzlar et al. 2000). Die Fläche der in Thüringen gemeldeten NATURA
2000-Gebiete (212 FFH-Gebiete, 35 FFH-Objekte und 44 EG-Vogelschutzgebiete) beträgt etwa 272.268 ha. Dies entspricht mit teilweisen Überschneidungen von FFH- und Vogelschutzgebieten 16,8% der
Landesfläche. Ca. 161.462 ha dieser Fläche sind FFH-Gebiete und -objekte (10% der thüringischen Landesfläche), 230.824 ha sind Vogelschutz-Gebiete (14,3 ha der Landesfläche) (TLUG 2015a).
Der Schutz der FFH-Gebiete soll in Thüringen durch gezielte Managementplanung und ein regelmäßiges Monitoring gewährleistet werden. Im November 2015 wurde durch die Thüringer Landesanstalt für
Umwelt und Geologie (TLUG) die Erstellung der Managementpläne für 167 FFH-Gebiete ausgeschrieben. Spätestens 2019 soll jedes FFH-Gebiet in Thüringen seinen eigenen Managementplan haben.
Seit 04.04.2016 ist der Landschaftspflegeverband "Thüringer Grabfeld" e.V. Träger der Natura 2000-Station "Grabfeld"!
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