KULAP

Kultur- und Landschaftspflegeprogramm in Thüringen

Schonfläche im Milzgrund
Schonfläche im Milzgrund
Mit diesem EU-kofinanzierten Programm werden alljährlich auf etwa 40.000 Hektar naturschutzfachlich wertvolle, oftmals landschaftsprägende Flächen durch Landwirtschaftsbetriebe gepflegt.

Übersicht der KULAP-Maßnahmen 2014 - 2020

Teil A (Acker)

A1: Artenreiche Fruchtfolge

A11: Artenreiche Fruchtfolge

V11: Artenreiche Fruchtfolge i. V. mit ökologischen Vorrangflächen

A12: Artenreiche Fruchtfolge i. V. mit ökologischem Landbau Ö1/Ö2

 

A3: Betrieblicher Erosionsschutz

 

A4: Naturbetonte Strukturelemente

A411: Blühstreifen

V411: Blühstreifen i. V. mit ökologischen Vorrangflächen

A412: mehrjährige Blühstreifen

V412: mehrjährige Blühstreifen i. V. mit ökologischen Vorrangflächen

A421: Blühstreifen in Kulissen

V421: Blühstreifen in Kulissen i. V. mit ökologischen Vorrangflächen

A422: mehrjährige Blühstreifen in Kulissen

V422: mehrjährige Blühstreifen in Kulissen i. V. mit ökologischen Vorrangflächen

A423: Schonstreifen

V423: Schonstreifen i. V. mit ökologischen Vorrangflächen

A424: Ackerrandstreifen

A425: Gewässer- und Erosionsschutzstreifen

V425: Gewässer- und Erosionsschutzstreifen i. V. mit ökologischen Vorrangflächen

 

A5: Nutzung des Ackerlandes als Grünland

 

A6: Rotmilanschutz

Teil Ö (Ökologischer Landbau)

Ö1: Einführung Ökologischer Landbau

Ö2: Beibehaltung Ökologischer Landbau

Teil G (Grünland)

G1: Artenreiches Grünland

G11: Artenreiches Grünland (6 Kennarten)

G11: Artenreiches Grünland (4 Kennarten)

 

G2: Biotopgrünland (Grundstufe) außerhalb von Schutzgebieten

G21: Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen

G22: Mahd

 

G3: Biotopgrünland (Erschwernisstufe) außerhalb von Schutzgebieten

G31: Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen

G32: Mahd

G33: Hüteschafhaltung (Schafe/Ziegen)

 

G4: Biotopgrünland (Grundstufe) innerhalb von Schutzgebieten

G41: Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen

G42: Mahd

 

G5: Biotopgrünland (Erschwernisstufe) innerhalb von Schutzgebieten

G51: Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen

G52: Mahd

G53: Hüteschafhaltung (Schafe/Ziegen)

 

G6: Offenlanderhaltung

Teil T (Tiere)

T: vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen


Für die Naturschutzmaßnahmen im KULAP erfolgt vor Antragstellung eine Abstimmung zwischen dem Landwirtschaftsbetrieb und der örtlichen Unteren Naturschutzbehörde. Dabei wird von der Naturschutzbehörde zunächst bestätigt, dass die Flächen für eine Naturschutzförderung geeignet sind. In einem Pflegeplan werden die vereinbarten Details zur Flächenbewirtschaftung festgehalten. Weitere Auskunft erteilen die örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörden bzw. die Landwirtschaftsämter.

 

Unsere Aufgabe sehen wir vorrangig als Partner unserer Mitglieder im rechtlichen Umgang mit den Verpflichtungserklärungen.