Vertragsnaturschutz

Im Thüringer Naturschutzgesetz sind die rechtlichen Prämissen im Umgang mit unserer Kulturlandschaft festgelegt. Ein sehr wirkungsvolles Instrument zur Umsetzung dieser Gesetze unter Einbeziehung von Grundbesitzern, Pächtern usw. stellt in diesem Kontext der Vertragsnaturschutz dar.
Der Vertragsnaturschutz regelt die rechtlichen und finanziellen Bestimmungen. Unser Verband versteht sich hierbei als Koordinator zwischen Ämtern und Vertragsnehmern und begleitet den gesamten Verwaltungsprozess in der Vertragsgestaltung - von der Antragstellung bis zur Vertragsrealisierung und Mittelabruf.